A.L.S. Gebäudereinigung
Winterdienst in Regensburg
Beim Winterdienst zählt, dass vor dem ersten Schnee feststeht, wer welche Fläche räumt und streut. Wir legen Flächen, Aufgaben und Zuständigkeiten deshalb vor der Saison schriftlich fest.
Objektbesichtigung & Angebot anfragenAntwort vom Inhaber in der Regel am selben Tag
Kurz erklärt
Was umfasst ein Winterdienst?
Ein Winterdienst räumt und streut die vereinbarten Flächen eines Objekts: zum Beispiel Zugänge, Gehwege vor dem Grundstück, Zufahrten und Stellplätze. Wann und wie geräumt werden muss, regeln die örtlichen Vorschriften der Gemeinde zusammen mit Mietvertrag oder Hausordnung.
A.L.S. legt Flächen, Aufgaben und Zuständigkeiten vor der Saison schriftlich fest. Winterdienst ist ein eigener Auftrag und lässt sich mit Hausmeisterservice oder Treppenhausreinigung kombinieren.
Welche Flächen gehören in den Winterdienst?
Ein Winterdienst wird vor der Saison geplant. Am genauesten wird die Vereinbarung mit einer Lageskizze, auf der alle Flächen eingezeichnet sind. Die Übersicht zeigt als Planungsbeispiel, welche Flächen typischerweise dazugehören. Welche davon A.L.S. an Ihrem Objekt übernimmt, steht in der Vereinbarung.
| Fläche | Typische Arbeit | Vorher klären |
|---|---|---|
| Hauseingang und Zugänge | Räumen und Streuen bis zur Tür | Treppen und Rampen vor dem Eingang |
| Gehweg vor dem Grundstück | Räumen und Streuen nach den örtlichen Vorgaben | Wer die Pflicht nach Satzung oder Verordnung trägt |
| Zufahrten und Hofflächen | Räumen, bei Bedarf Streuen | Größe der Fläche und Belag |
| Stellplätze | Nach Vereinbarung | Ob Stellplätze frei geräumt werden können |
| Mülltonnenplatz | Zugang freihalten | Abholtage der Müllabfuhr |
Die Räum- und Streupflicht regeln die örtlichen Vorschriften der Gemeinde, ergänzt durch Mietvertrag oder Hausordnung. Welche Regeln für Ihr Objekt gelten, nehmen wir in die Vereinbarung auf.
Warum die Zuständigkeit schriftlich feststehen sollte
Beim Winterdienst verlassen sich oft mehrere Beteiligte aufeinander: Eigentümer, Verwaltung, Mieter und Dienstleister. Steht nicht fest, wer welche Fläche übernimmt, bleibt im Ernstfall eine Fläche ungeräumt. Deshalb halten wir Flächen, Aufgaben und Ablauf schriftlich fest.
Winterdienst lässt sich mit dem Hausmeisterservice oder der Treppenhausreinigung kombinieren. Die Positionen bleiben im Angebot getrennt, damit der Umfang eindeutig ist. Für Wege und Steinflächen außerhalb der Wintersaison gibt es die Stein- und Flächenreinigung.
Geeignet für
Für welche Objekte die Leistung gedacht ist
- Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Eigentümer von Wohn- und Geschäftshäusern
- Gewerbeobjekte mit Zugängen und Parkflächen
- Objekte, die bereits über den Hausmeisterservice betreut werden
Leistungsumfang
Was vereinbart werden kann
Der endgültige Umfang entsteht erst nach der Besichtigung. So ist eindeutig, welche Arbeiten enthalten sind und welche nicht.
- Zugänge und Hauseingänge räumen
- Gehwege vor dem Objekt nach den örtlichen Vorgaben räumen und streuen
- Hofflächen, Zufahrten und Stellplätze nach Vereinbarung
- Abstumpfende Streumittel ausbringen, soweit für den Belag geeignet
- Eingesetzte Arbeiten dokumentieren
Ablauf
Vom Objekttermin zum klaren Leistungsplan
Flächen aufnehmen
Vor der Saison erfassen wir Zugänge, Gehwege, Zufahrten und Stellplätze gemeinsam mit Ihnen.
Zuständigkeit festlegen
Welche Flächen und Pflichten übernommen werden, halten wir schriftlich fest.
Ablauf vereinbaren
Einsatzauslösung, Streumittel und Dokumentation werden vor dem ersten Einsatz abgestimmt.
Saison begleiten
Ändern sich Flächen oder Nutzung, passen wir die Vereinbarung gemeinsam an.
Preisbildung
Welche Faktoren das Angebot bestimmen
Ein belastbarer Preis entsteht aus dem realen Objekt – nicht aus einer pauschalen Zahl ohne Flächen- und Leistungsprüfung.
- Größe und Art der Flächen
- Räumen, Streuen oder beides
- Anzahl der Zugänge und Gehwegabschnitte
- Vereinbarte Einsatzauslösung
- Dauer der Wintersaison im Vertrag
- Anfahrt und Objektlage
Häufige Fragen
Fragen zu Winterdienst
- Wann muss geräumt und gestreut werden?
- Die Zeiten und Pflichten regeln die örtlichen Vorschriften der jeweiligen Gemeinde, ergänzt durch Mietvertrag oder Hausordnung. Welche Zeiten für Ihr Objekt gelten, nehmen wir in die Vereinbarung auf.
- Wird die Räum- und Streupflicht übertragen?
- Wer welche Pflicht übernimmt, halten wir schriftlich fest. Eine klare Vereinbarung verhindert, dass sich am Ende mehrere Beteiligte aufeinander verlassen.
- Kann Winterdienst mit dem Hausmeisterservice kombiniert werden?
- Ja. Winterdienst kann zusätzlich zum Hausmeisterservice oder zur Treppenhausreinigung vereinbart werden. Die Aufgaben bleiben im Angebot getrennt aufgeführt.
- Bis wann sollte der Winterdienst beauftragt werden?
- Am besten vor dem ersten Frost. Dann bleibt Zeit, die Flächen gemeinsam anzusehen und die Zuständigkeiten sauber festzulegen.
Weitere Leistungen
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