A.L.S. Gebäudereinigung

Hausmeisterservice in Regensburg

Objektbetreuung lebt von festen Abläufen und klarer Zuständigkeit. Welche Tätigkeiten in welchem Intervall übernommen werden, wird vorab schriftlich festgelegt — das vermeidet Lücken zwischen Verwaltung, Mietern und Dienstleister.

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Person reinigt die Stufen eines Treppenhauses mit einer Reinigungsmaschine

Kurz erklärt

Was macht ein Hausmeisterservice?

Ein Hausmeisterservice betreut Wohn- oder Gewerbeobjekte im vereinbarten Umfang. Dazu können Kontrollgänge, die Pflege von Außenanlagen, kleine Instandhaltungsarbeiten und das Melden von Mängeln gehören.

Arbeiten an Elektrik, Gas oder Heizungstechnik, die eine Fachqualifikation oder Zulassung erfordern, übernimmt A.L.S. nicht. Winterdienst wird gesondert vereinbart. Aufgaben, Intervalle und Ansprechpartner stehen im Leistungsplan; Fremdleistungen brauchen die Freigabe des Auftraggebers.

Welche Zuständigkeiten sollten im Leistungsplan stehen?

Bei der Objektbetreuung ist entscheidend, wer eine Aufgabe ausführt, wer eine Abweichung meldet und wer zusätzliche Arbeiten freigibt. A.L.S. Gebäudereinigung stimmt diese Rollen mit dem Ansprechpartner der Verwaltung ab. Kontrollgänge, Gemeinschaftsflächen und Außenanlagen werden mit ihrem jeweiligen Umfang beschrieben. Technikräume und besonders geregelte Zugänge sollten vor dem Start ausdrücklich benannt werden.

Ein Planungsbeispiel ist ein Mehrparteienobjekt, bei dem mehrere Dienstleister tätig sind. Ohne klare Abgrenzung kann offenbleiben, wer einen verschmutzten Zugang bearbeitet oder einen erkannten Mangel weitergibt. Der Leistungsplan sollte deshalb Tätigkeiten und Meldewege zuordnen. Die Beauftragung eines Fachbetriebs erfolgt nicht automatisch durch einen Kontrollgang und benötigt Ihre Freigabe.

Objektbetreuung ist kein pauschaler Reparaturauftrag

Eine gemeldete Störung bedeutet nicht, dass ihre Behebung zum vereinbarten Hausmeisterservice gehört. Welche kleinen Instandhaltungsarbeiten übernommen werden können, wird ausdrücklich abgestimmt. Facharbeiten an Elektrik, Gas oder Heizungstechnik sind ausgeschlossen. Auch Winterdienst ist keine automatisch enthaltene Leistung. Ein allgemeiner Betreuungsauftrag ersetzt daher keine gesonderte Vereinbarung über zusätzliche Aufgaben.

Für ein Angebot helfen eine Übersicht der Einheiten, Angaben zu Gemeinschafts- und Außenflächen sowie der gewünschte Kontrollturnus. Nennen Sie außerdem bestehende Dienstleister und bekannte Besonderheiten des Objekts. So können Leistungspositionen aufeinander abgestimmt werden. Änderungen während der Betreuung werden gemeinsam geprüft; neue Aufgaben werden nicht stillschweigend als bereits enthalten vorausgesetzt.

Geeignet für

Für welche Objekte die Leistung gedacht ist

Leistungsumfang

Was vereinbart werden kann

Der endgültige Umfang entsteht erst nach der Besichtigung. So ist eindeutig, welche Arbeiten enthalten sind und welche nicht.

  • Regelmäßige Kontrollgänge im vereinbarten Turnus
  • Pflege der Außenanlagen im festgelegten Umfang
  • Reinigung von Gemeinschaftsflächen und Zugängen
  • Bedienung und Sichtkontrolle einfacher Einrichtungen
  • Meldung erkannter Mängel an die Verwaltung
  • Betreuung der Abfallbehälter und Stellplätze

Ablauf

Vom Objekttermin zum klaren Leistungsplan

  1. Objekt aufnehmen

    Gemeinsamer Rundgang: Flächen, Anlagen, Zugänge und bekannte Schwachstellen werden erfasst.

  2. Leistungsplan festlegen

    Tätigkeiten, Intervalle, Zuständigkeiten und Ausschlüsse kommen schriftlich ins Angebot.

  3. Übergabe

    Schlüssel, Zugänge und Meldewege werden dokumentiert übergeben.

  4. Laufender Betrieb

    Kontrollgänge nach Plan, Mängelmeldung an die Verwaltung, Anpassung bei geändertem Bedarf.

Preisbildung

Welche Faktoren das Angebot bestimmen

Ein belastbarer Preis entsteht aus dem realen Objekt – nicht aus einer pauschalen Zahl ohne Flächen- und Leistungsprüfung.

Häufige Fragen

Fragen zu Hausmeisterservice

Übernehmen Sie auch Reparaturen?
Kleine Instandhaltungsarbeiten können im Leistungsplan vereinbart werden. Arbeiten, die eine Fachqualifikation oder Zulassung erfordern, etwa an Elektrik, Gas oder Heizungstechnik, gehören nicht zum Leistungsumfang.
Ist Winterdienst enthalten?
Nicht automatisch. Wenn Winterdienst gewünscht ist, werden die betroffenen Flächen und Aufgaben gesondert vereinbart. Bitte sprechen Sie den Bedarf bei der Objektbesichtigung an.
Wie erfahren wir von Mängeln?
Erkannte Mängel melden wir an den vereinbarten Ansprechpartner der Verwaltung. Wer zuständig ist und über welchen Weg die Meldung erfolgt, klären wir vorher. Fremdleistungen beauftragen wir nur mit Ihrer Freigabe.
Kann der Leistungsumfang später angepasst werden?
Ja. Ändert sich der Bedarf am Objekt, stimmen wir Aufgaben und Intervalle neu ab und halten die Änderungen im Leistungsplan fest.

Weitere Leistungen

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Anfrage

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Nennen Sie uns Objektart, PLZ und den gewünschten Umfang. E-Mail oder Telefonnummer genügt als Rückkanal.

Wie sollen wir antworten? *

E-Mail oder Telefon genügt – eines von beiden brauchen wir.

Zum Beispiel Fläche, gewünschter Turnus, Zeitfenster und Besonderheiten. Bitte keine Gesundheits-, Ausweis- oder Bankdaten und keine anderen besonders sensiblen Angaben eintragen.

Lieber direkt sprechen? 0160 304 55 03