A.L.S. Gebäudereinigung
Hausmeisterservice in Regensburg
Objektbetreuung lebt von festen Abläufen und klarer Zuständigkeit. Welche Tätigkeiten in welchem Intervall übernommen werden, wird vorab schriftlich festgelegt — das vermeidet Lücken zwischen Verwaltung, Mietern und Dienstleister.
Objektbesichtigung & Angebot anfragenGeeignet für
Für welche Objekte die Leistung gedacht ist
- Hausverwaltungen und WEG
- Eigentümer von Wohnanlagen
- Gewerbeobjekte mit Außenanlagen
- Betreiber von Mehrparteienobjekten
Leistungsumfang
Was vereinbart werden kann
Der endgültige Umfang entsteht erst nach der Besichtigung. So ist eindeutig, welche Arbeiten enthalten sind und welche nicht.
- Regelmäßige Kontrollgänge im vereinbarten Turnus
- Pflege der Außenanlagen im festgelegten Umfang
- Reinigung von Gemeinschaftsflächen und Zugängen
- Bedienung und Sichtkontrolle einfacher Einrichtungen
- Meldung erkannter Mängel an die Verwaltung
- Betreuung der Abfallbehälter und Stellplätze
Ablauf
Vom Objekttermin zum klaren Leistungsplan
Objekt aufnehmen
Gemeinsamer Rundgang: Flächen, Anlagen, Zugänge und bekannte Schwachstellen werden erfasst.
Leistungsplan festlegen
Tätigkeiten, Intervalle, Zuständigkeiten und Ausschlüsse kommen schriftlich ins Angebot.
Übergabe
Schlüssel, Zugänge und Meldewege werden dokumentiert übergeben.
Laufender Betrieb
Kontrollgänge nach Plan, Mängelmeldung an die Verwaltung, Anpassung bei geändertem Bedarf.
Preisbildung
Welche Faktoren das Angebot bestimmen
Ein belastbarer Preis entsteht aus dem realen Objekt – nicht aus einer pauschalen Zahl ohne Flächen- und Leistungsprüfung.
- Objektgröße und Anzahl der Einheiten
- Umfang der Außenanlagen
- Häufigkeit der Kontrollgänge
- Umfang der Gemeinschaftsflächen
- Anfahrt und Objektlage
- Zusätzlich vereinbarte Einzelleistungen
Häufige Fragen
Fragen zu Hausmeisterservice
- Übernehmen Sie auch Reparaturen?
- Handwerkliche Arbeiten, die eine Fachqualifikation oder Zulassung erfordern — etwa an Elektrik, Gas oder Heizungstechnik — gehören nicht dazu. Was im Rahmen der Objektbetreuung möglich ist, halten wir im Leistungsplan fest.
- Ist Winterdienst enthalten?
- Nicht automatisch. Räum- und Streupflichten sind rechtlich eigenständig geregelt und werden, wenn gewünscht, gesondert vereinbart.
- Wie erfahren wir von Mängeln?
- Erkannte Mängel gehen an den vereinbarten Ansprechpartner der Verwaltung. Wir beauftragen keine Fremdleistungen ohne Ihre Freigabe.
- Kann der Leistungsumfang später angepasst werden?
- Ja. Ändert sich der Bedarf am Objekt, passen wir Tätigkeiten und Intervalle im Leistungsplan an.
Weitere Leistungen
Passend zu Ihrem Objekt
Anfrage
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Nennen Sie uns Objektart, PLZ und den gewünschten Umfang. E-Mail oder Telefonnummer genügt als Rückkanal.
