Für eine vergleichbare Anfrage zur Praxisreinigung braucht der Reinigungsbetrieb vor allem eine Raumliste, gewünschte Intervalle, Vorgaben aus dem vorhandenen Hygieneplan, mögliche Zeitfenster und klare Leistungsgrenzen. A.L.S. übernimmt die schriftlich vereinbarte Reinigung. Desinfektion, die Erstellung eines Hygieneplans und medizinischer Sonderabfall gehören nicht zum bestätigten Leistungsumfang.
Mit der folgenden Checkliste, Planungstabelle und Anfragevorlage können Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen ihren Bedarf für ein Angebot vorbereiten. Der Ratgeber ersetzt keine individuelle hygienische, medizinische oder arbeitsschutzrechtliche Beurteilung. Das konkrete A.L.S.-Angebot beschreibt die Leistungsseite zur Praxisreinigung in Regensburg.
Welche Angaben braucht die Reinigungsfirma für ein vergleichbares Angebot?
- Praxisart, Standort beziehungsweise Postleitzahl und ungefähre Fläche
- Anzahl und Art der Räume, insbesondere Behandlungs-, Warte-, Sanitär- und Personalbereiche
- vorhandener Hygieneplan und für die Reinigung relevante Arbeitsanweisungen
- gewünschte beziehungsweise vorgegebene Intervalle je Bereich
- Abgrenzung von Reinigung, Desinfektion und medizinischem Sonderabfall
- Sprechzeiten, mögliche Einsatzfenster sowie später zu klärende Schlüssel- und Alarmregelungen
- gewünschte Dokumentation und eine Ansprechperson für Rückfragen und Beanstandungen
Kopierbare Anfragevorlage
Wir suchen eine regelmäßige Praxisreinigung in Regensburg. Die Praxis umfasst Empfang, Wartezimmer, drei Behandlungsräume, einen Personalraum und zwei Sanitärräume. Ein Hygieneplan liegt vor. Bitte grenzen Sie Reinigung, nicht angebotene Desinfektionsarbeiten und den Umgang mit Abfällen im Angebot getrennt ab. Einsätze sind außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Ersetzen Sie die Beispieldaten durch Ihre Eckdaten. Patientendaten, Zugangscodes oder andere vertrauliche Informationen gehören nicht in die allgemeine Anfrage.
Welche Punkte gehören in die Planungstabelle?
| Bereich | Im Leistungsverzeichnis klären | Nicht automatisch enthalten |
|---|---|---|
| Empfang und Wartebereich | Böden, frei zugängliche Oberflächen, definierte Kontaktflächen und Intervall | Desinfektion sämtlicher Flächen ohne Vorgabe |
| Behandlungsräume | Freigegebene Flächen, Verfahren, Reihenfolge und Zeitfenster | Medizinische Geräte oder Tätigkeiten außerhalb der Vereinbarung |
| Sanitär- und Personalräume | Aufgaben, Häufigkeit und gegebenenfalls Verbrauchsstellen | Unbenannte Zusatzarbeiten |
| Abfall | Welche Behälter zum normalen Praxisabfall gehören | Medizinischer Sonderabfall |
Die Tabelle ist eine Abstimmungshilfe und gibt keine pauschalen medizinischen Reinigungs- oder Desinfektionsintervalle vor. Maßgeblich bleibt das schriftliche Leistungsverzeichnis der einzelnen Praxis.
Welche Angaben aus Ihrem vorhandenen Hygieneplan braucht die Reinigungsfirma?
Reinigung und Desinfektion sind unterschiedliche Maßnahmen. Die DGUV beschreibt die Abwägung zwischen beiden als grundlegende Entscheidung bei der Erstellung des Reinigungs- und Desinfektionsplans. Verfahren und Mittel werden durch die verantwortlichen Stellen der Einrichtung in Abstimmung mit dem Arbeitsschutz festgelegt.[1]
Für A.L.S. gilt: Die Praxis stellt den vorhandenen Hygieneplan und die notwendigen Arbeitsanweisungen bereit. Für das Angebot relevant sind die betroffenen Räume und Flächen, vorgegebene Verfahren und Intervalle, zulässige Mittel, Reihenfolgen, Dokumentationspflichten sowie klar ausgeschlossene Tätigkeiten. Einen Hygieneplan erstellt A.L.S. nicht; Desinfektionsleistungen sind im aktuell bestätigten Leistungsumfang ausgeschlossen.
Die aktuelle KRINKO-Fassung behandelt die Flächenhygiene im Gesundheitswesen risikobezogen.[2] Sie trägt den Stand 24. April 2026 und wurde am 13. Juli 2026 online veröffentlicht. Laut Präambel wurden die Empfehlungen von 2022 dabei nicht inhaltlich verändert. Aus der aktualisierten Veröffentlichung werden deshalb hier keine neuen Anforderungen an Praxen oder Reinigungsbetriebe abgeleitet.
Auch der Arbeitsschutz richtet sich nach dem tatsächlichen Risiko. Die TRBA 250 ordnet Reinigungsarbeiten in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Schutzstufen zu; gewöhnliche Verkehrswege können anders zu beurteilen sein als Bereiche mit möglichen Verunreinigungen durch Blut oder andere Körperflüssigkeiten.[3]
Wie lassen sich Angebote und Kosten vergleichen?
Einen belastbaren Preis gibt es erst, wenn Umfang und Rahmenbedingungen feststehen. Relevant sind neben der Fläche die Raumarten, Intervalle, Zeitfenster, Zutrittsregeln, Dokumentation und vereinbarten Arbeitsschritte. Zwei gleich große Praxen können deshalb unterschiedliche Angebote benötigen.
Vergleichen Sie Angebote nur auf derselben Grundlage: gleiche Räume, Aufgaben, Intervalle, Materialien und Ausschlüsse. Bei A.L.S. entsteht das Angebot nach der Objektbesichtigung; Reinigungsmittel und Arbeitsmaterial sind in der Kalkulation enthalten, die Anfahrt richtet sich nach Entfernung und Objekt.[4]
Wie läuft die Vorbereitung bis zum Reinigungsstart ab?
- Eckdaten übermitteln: Praxisart, PLZ, Räume, gewünschte Intervalle und mögliche Zeitfenster nennen.
- Objekt besichtigen: Flächen, Zugang, vorhandene Vorgaben und Ausschlüsse gemeinsam aufnehmen.
- Leistungsverzeichnis prüfen: Aufgaben je Bereich, Intervalle, Material, Abfallgrenzen und Dokumentation schriftlich festhalten.
- Zutritt organisieren: Schlüsselübergabe, Alarm, Datenschutz und Ansprechpersonen über einen geeigneten Weg klären.
- Start kontrollieren: Nach den ersten Einsätzen prüfen, ob der vereinbarte Plan zum Praxisablauf passt, und Änderungen dokumentieren.
Für die erste Kontaktaufnahme genügen die wichtigsten Eckdaten. Nutzen Sie das Kontaktformular für Objektbesichtigung und Angebot.
Häufige Fragen zur Praxisreinigung
Erstellt A.L.S. einen Hygieneplan für die Praxis?
Nein. A.L.S. arbeitet nach dem vorhandenen Hygieneplan und den bereitgestellten Arbeitsanweisungen. Die Erstellung oder medizinische Bewertung eines Hygieneplans gehört nicht zum angebotenen Leistungsumfang.
Übernimmt A.L.S. Desinfektionsarbeiten?
Nein. Desinfektion gehört aktuell nicht zum bestätigten Leistungsumfang. Im Angebot werden die übernommenen Reinigungsarbeiten und die Ausschlüsse getrennt festgehalten.
Kann die Praxis außerhalb der Sprechzeiten gereinigt werden?
Ja, ein passendes Zeitfenster kann abgestimmt werden. Vor dem Start werden Schlüssel, Alarmregelungen, zugängliche Räume und eine erreichbare Ansprechperson festgelegt.
Reicht die Quadratmeterzahl für ein Angebot?
Sie ist ein Ausgangspunkt, aber nicht ausreichend. Raumarten, Intervalle, vorhandene Vorgaben, Zeitfenster und Dokumentationsbedarf beeinflussen den tatsächlichen Leistungsumfang.
Entsorgt A.L.S. medizinischen Sonderabfall?
Nein. Normaler Praxisabfall kann im schriftlich vereinbarten Umfang übernommen werden. Medizinischer Sonderabfall bleibt ausdrücklich ausgeschlossen.
Praxisreinigung in Regensburg anfragen
Nennen Sie A.L.S. Praxisart, PLZ, Räume, vorhandene Vorgaben und mögliche Zeitfenster. Bei der Besichtigung entsteht daraus die Grundlage für ein schriftliches Angebot.
Objektbesichtigung und Angebot anfragen
Lieber telefonisch abstimmen? 0160 304 55 03.
Quellen und fachlicher Stand
Fachlicher Stand: 18. September 2026. Hygiene-, Arbeitsschutz- und Unternehmensangaben bei späterer Verwendung erneut prüfen. Der Ratgeber ersetzt keine individuelle medizinische, hygienische oder rechtliche Beratung.
- DGUV Information 207-206: Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst, insbesondere zur Festlegung im Reinigungs- und Desinfektionsplan. ↩1
- Robert Koch-Institut, KRINKO: Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen, Stand 24. April 2026, online veröffentlicht am 13. Juli 2026. ↩2
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: TRBA 250, Abschnitt 5.3 Reinigungsarbeiten. ↩3
- A.L.S. Gebäudereinigung: Praxisreinigung in Regensburg und Kontakt und Objektbesichtigung. ↩4

