Wer die Reinigung eines Büros organisiert, braucht klare Antworten: Welche Flächen werden gereinigt? In welchem Rhythmus? Was ist im Preis enthalten – und wer kümmert sich, wenn etwas nicht passt?
Dieser Ratgeber hilft Unternehmen in Regensburg, ihren Bedarf zu beschreiben, Angebote zu vergleichen und die Zusammenarbeit vorzubereiten. Im Mittelpunkt stehen normale Büro- und Verwaltungsflächen. Besondere Vorgaben für medizinische Bereiche, Lebensmittelbetriebe oder andere sensible Nutzungen müssen zusätzlich berücksichtigt werden. Die folgenden Schritte richten sich an die betriebliche Beauftragung; sie ersetzen keine vergaberechtliche Anleitung für öffentliche Ausschreibungen.
Welche Leistungen gehören zur Büroreinigung?
Büroreinigung ist ein Teil der Gebäudereinigung. Wiederkehrende Arbeiten werden als Unterhaltsreinigung organisiert. Welche Tätigkeiten ein Auftrag tatsächlich umfasst, wird für das jeweilige Objekt vereinbart – nicht allein durch die Bezeichnung „Büroreinigung“.
A.L.S. Gebäudereinigung nimmt für Büroobjekte unter anderem Bodenflächen, zugängliche Oberflächen, Sanitärbereiche, Teeküchen und Abfallbehälter in die Abstimmung auf. Der konkrete Umfang wird bei der Besichtigung festgelegt. Einen Überblick bietet unsere Leistungsseite zur Büroreinigung in Regensburg.
| Bereich | Mögliche vereinbarte Arbeiten | Vorher zu klären |
|---|---|---|
| Arbeitsplätze und Besprechungsräume | Frei zugängliche Oberflächen reinigen | Umgang mit Unterlagen, Technik und belegten Schreibtischen |
| Böden und Laufwege | Saugen oder geeignete Feuchtreinigung | Bodenbelag, Zugänglichkeit und Pflegevorgaben |
| Toiletten und Waschbereiche | Einrichtungen, Armaturen und Flächen reinigen | Turnus, Kontrolle und gegebenenfalls Desinfektion |
| Teeküche und Aufenthaltsräume | Vereinbarte Arbeits- und Gemeinschaftsflächen reinigen | Geräteinnenräume, Geschirr und Kühlschrank separat absprechen |
| Abfallbehälter | Leeren und gegebenenfalls Beutel wechseln | Abfalltrennung; vertrauliche Akten nicht wie normalen Müll behandeln |
Diese Übersicht ist eine Planungshilfe, kein pauschales Leistungsversprechen. Halten Sie auch fest, welche Arbeiten ausdrücklich nicht beauftragt sind.
Was gehört nicht automatisch dazu?
Glas- und Fensterreinigung wird bei A.L.S. separat vereinbart. Besondere Bodenbehandlungen, Teppich- oder Polsterreinigung und die Reinigung von Geräten sollten ebenfalls ausdrücklich im Angebot stehen.
Eine Grundreinigung kann infrage kommen, wenn die laufende Reinigung stärkere oder länger aufgebaute Verschmutzungen nicht ausreichend entfernt. Ob sie nötig ist und welches Verfahren passt, hängt vom Material und Zustand der Fläche ab. Ein starrer jährlicher Termin ist dafür kein Ersatz.
Schimmel ist kein gewöhnlicher Reinigungsauftrag. Bei entsprechendem Verdacht müssen Ursache und Umfang geklärt werden. Insbesondere die Feuchtigkeitsursache ist zu beseitigen; bloßes Reinigen oder die Anwendung eines Schimmelmittels löst sie nicht. Lassen Sie das erforderliche Vorgehen fachkundig beurteilen.[1]
Wie oft sollte ein Büro gereinigt werden?
Die Reinigungsplanung sollte einzelne Bereiche unterscheiden: Ein selten genutzter Besprechungsraum ist anders zu bewerten als ein täglich benutzter Toilettenraum. Nutzung, Verschmutzung und Hygieneanforderungen gehören deshalb in die Planung.[2]
Für Toilettenräume gilt eine wichtige Konkretisierung: Die ASR A4.1 sieht bei täglicher Nutzung eine mindestens tägliche Reinigung vor. Desinfektion erfolgt bei Bedarf. Eine pauschale Empfehlung wie „Für kleine Büros reichen zwei Einsätze pro Woche“ darf daher nicht auf alle Räume übertragen werden.[3]
Legen Sie für Arbeitsplätze, Laufwege, Teeküche und Sanitärbereiche getrennte Aufgaben und Intervalle fest. Werden Teile intern erledigt, sollten auch dafür Zuständigkeit und Kontrolle geklärt sein. So bleiben zwischen den Einsätzen des Dienstleisters keine notwendigen Arbeiten ungeplant.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Arbeitsstätte entsprechend den hygienischen Erfordernissen gereinigt wird. Daraus folgt keine allgemeine Pflicht, einen externen Reinigungsbetrieb zu beauftragen.[4]
Reinigung und Desinfektion nicht gleichsetzen
Desinfektion sollte nicht ohne Prüfung als Standardleistung für jede Bürofläche versprochen werden. Klären Sie, wo aufgrund der Nutzung, Gefährdungsbeurteilung oder eines Hygieneplans zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Für Toilettenräume unterscheidet auch die ASR ausdrücklich zwischen regelmäßiger Reinigung und bedarfsabhängiger Desinfektion.[3]
Was kostet Büroreinigung in Regensburg?
Für ein belastbares Angebot braucht es mehr als die Gesamtfläche. Beschreiben Sie Raumaufteilung, Möblierung, Bodenbeläge, Sanitär- und Küchenbereiche sowie die gewünschten Zeitfenster. Ergänzen Sie, welche Tätigkeiten wie häufig ausgeführt werden sollen.
Vergleichen Sie anschließend den Preis für denselben Leistungsumfang. Ein niedrigerer Monatsbetrag sagt wenig aus, wenn dafür weniger Räume oder seltener gereinigt werden. Fragen Sie auch nach dem Zeitansatz und danach, welche Annahmen der Kalkulation zugrunde liegen.
Stundenpreis, Pauschale oder Quadratmeterpreis?
| Abrechnung | Was Sie sich erläutern lassen sollten |
|---|---|
| Nach Zeitaufwand | Geplante Stunden, Abrechnungstakt, Zeiterfassung und Umgang mit zusätzlichem Aufwand |
| Monatliche Pauschale | Enthaltene Aufgaben und Termine sowie Regelungen für Feiertage, Betriebsferien und Zusatzarbeiten |
| Flächenbezogener Preis | Welche Fläche zählt, welcher Turnus enthalten ist und ob der Preis pro Einsatz oder pro Monat gilt |
Keines dieser Modelle ist automatisch transparenter oder besser. Entscheidend ist, ob Sie die vereinbarte Leistung und die Abrechnung nachvollziehen können.
Warum Mindestlohn und Kundenpreis unterschiedliche Dinge sind
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Branchenmindestlohn für Beschäftigte im entsprechenden Geltungsbereich der Lohngruppe 1, unter anderem für Innen- und Unterhaltsreinigung, 15,00 Euro brutto je Stunde. Das ist ein Arbeitnehmerlohn und kein Angebotspreis für Unternehmen.[5]
Bei einer Kalkulation sind darüber hinaus beispielsweise Arbeitgeberkosten, Ausfallzeiten, Material, Geräte, Organisation und Anfahrt zu berücksichtigen. Ein einzelner Lohnwert liefert deshalb keine belastbare Preisspanne für die Büroreinigung in Regensburg. Dieser Ratgeber nennt bewusst keine vermeintlichen lokalen Durchschnittspreise ohne nachvollziehbare Datengrundlage.
Welche Zusatzpositionen sollten geklärt werden?
Fragen Sie, ob Reinigungsmittel, Geräte, Müllbeutel und Anfahrt enthalten sind. Verbrauchsmaterialien wie Seife oder Papierhandtücher, deren Nachfüllung und zusätzliche Arbeiten sollten eindeutig zugeordnet werden. Achten Sie auf die Unterscheidung zwischen Netto- und Bruttopreisen sowie den zutreffenden Umsatzsteuerhinweis im Angebot.
Prüfen Sie außerdem, wann Preisänderungen möglich sind und ob zusätzliche Leistungen erst nach Ihrer Freigabe berechnet werden. Auch Vertretung, Laufzeit und Kündigung gehören in die Abstimmung – nicht in die Kategorie unerwarteter Nebenbedingungen.
Büroreinigung beauftragen: fünf Schritte
1. Den eigenen Bedarf erfassen
Notieren Sie die zu reinigende Fläche, Raumarten, Belegung und Öffnungszeiten. Ergänzen Sie besondere Materialien, stark beanspruchte Bereiche und bekannte Vorschäden. Beschreiben Sie außerdem, was bisher nicht zufriedenstellend funktioniert: etwa unklare Zuständigkeiten, nicht gereinigte Flächen oder ungeeignete Zeitfenster.
Für die erste Anfrage reichen eine Übersicht und Ihre wichtigsten Anforderungen. Zugangscodes, personenbezogene Dokumente oder vertrauliche Unterlagen gehören nicht in eine allgemeine Angebotsanfrage.
2. Objekt und Rahmenbedingungen aufnehmen
Eine Besichtigung hilft, Flächen, Möblierung und Zugänglichkeit konkret zu prüfen. A.L.S. sieht sich nach der auf der Kontaktseite beschriebenen Arbeitsweise Fläche, Zugang und gewünschten Umfang vor dem Angebot an.[6]
Eine vorläufige Kosteneinschätzung ohne Besichtigung ist nicht automatisch unseriös. Lassen Sie aber kenntlich machen, auf welchen Angaben sie beruht und was vor einem verbindlichen Auftrag noch geprüft werden muss.
3. Ein eindeutiges Leistungsverzeichnis vereinbaren
Beschreiben Sie je Bereich die Aufgabe, Häufigkeit und gewünschte Ausführung. Ergänzen Sie Ausschlüsse, Zuständigkeiten und gegebenenfalls besondere Materialvorgaben. Eine solche Struktur wird auch im Leitfaden des Umweltbundesamts zur gewerblichen Reinigung erläutert.[2]
Beispiel für eine einzelne Position: „Besprechungsraum: frei geräumte Tischoberflächen an den vereinbarten Reinigungstagen reinigen; Unterlagen und angeschlossene Technik bleiben unberührt.“ Das ist eine Musterformulierung, kein vorgegebener Turnus für Ihr Büro.
Halten Sie Vereinbarungen nachvollziehbar fest. Schriftliche Dokumentation erleichtert die Klärung im Streitfall; mündliche Verträge sind jedoch grundsätzlich ebenfalls möglich. „Nicht schriftlich vereinbart“ bedeutet deshalb nicht automatisch „nicht geschuldet“.[7]
4. Angebote auf derselben Grundlage vergleichen
Prüfen Sie neben dem Betrag auch Umfang, Ausführung, Ansprechpartner, Vertretung und Reklamationsablauf. Lassen Sie sich den Versicherungsschutz für die relevanten Tätigkeiten erläutern, gegebenenfalls einschließlich Schlüsselverlust. Prüfen Sie vorgelegte Zertifikate auf Inhaber, Geltungsbereich und Aktualität, statt sich auf ein Logo zu verlassen.
Ein Qualitätsnachweis kann die Auswahl unterstützen, ersetzt aber keine passende Leistungsbeschreibung. Die Einhaltung anwendbarer Mindestarbeitsbedingungen sollte ebenfalls geklärt werden. Ein niedriger Preis allein beweist weder einen Verstoß noch gute Wirtschaftlichkeit.
5. Zutritt, Start und Kontrolle organisieren
Vereinbaren Sie Zeitfenster, Schlüsselübergabe, Alarmregelungen und zugängliche Räume. Klären Sie, wo Material lagern darf und wer bei Rückfragen erreichbar ist. Sensible Unterlagen sollten nicht offen auf zu reinigenden Flächen liegen.
Planen Sie nach den ersten Einsätzen eine gemeinsame Kontrolle. Gehen Sie dabei das Leistungsverzeichnis durch und dokumentieren Sie vereinbarte Änderungen, statt den Auftrag stillschweigend auszuweiten.
Qualität und umweltschonende Reinigung im Alltag
Beschreiben Sie Beanstandungen möglichst konkret: welcher Raum, welche Fläche, welches Datum und welche vereinbarte Leistung betroffen sind. Stimmen Sie eine angemessene Reaktion ab. Dokumentieren Sie mit Fotos nur, was erforderlich ist, und vermeiden Sie dabei Personen, Bildschirminhalte oder vertrauliche Unterlagen.
Besprechen Sie Änderungen frühzeitig, etwa zusätzliche Arbeitsplätze oder eine intensivere Raumnutzung. So lässt sich prüfen, ob Umfang und Intervalle noch passen.
Bei Umweltaspekten helfen konkrete Fragen mehr als pauschale Werbeaussagen: Welche Mittel und Mengen werden eingesetzt? Wie lässt sich Verpackungsabfall reduzieren? Können Schmutzfangbereiche den Schmutzeintrag verringern? Das Umweltbundesamt nennt unter anderem Reinigungsmittelmenge, Verpackungsabfall und Schmutzvermeidung als Ansatzpunkte.[2]
Lassen Sie sich beworbene Produkteigenschaften oder Umweltzeichen nachvollziehbar erläutern. Ein Umweltzeichen auf einem einzelnen Reinigungsmittel ist kein Nachweis dafür, dass sämtliche Leistungen eines Unternehmens zertifiziert sind.
Büroreinigung mit A.L.S. Gebäudereinigung abstimmen
Für Ihre Anfrage an A.L.S. sind Objektart, Standort beziehungsweise Postleitzahl, ungefährer Umfang, gewünschter Turnus und Zeitfenster hilfreich. Bei der Objektbesichtigung wird daraus eine konkrete Grundlage für das Angebot. Besondere Anforderungen an Technik, Unterlagen, Zutritt oder zusätzliche Arbeiten sollten Sie direkt ansprechen.[6]
Objektbesichtigung und Angebot anfragen
Häufige Fragen
Gibt es einen festen Durchschnittspreis für Regensburg?
In diesem Ratgeber nennen wir keinen statistisch belegten Stadtmittelwert. Ein Objektangebot berücksichtigt den vereinbarten Umfang, Zeitbedarf und die Rahmenbedingungen. Vergleichen Sie deshalb gleichartige Angebote statt einzelner Stunden- oder Quadratmeterpreise ohne Leistungsbeschreibung.
Muss das gesamte Büro täglich gereinigt werden?
Nicht pauschal. Planen Sie die einzelnen Bereiche nach Nutzung und hygienischen Anforderungen. Für täglich genutzte Toilettenräume sieht die ASR A4.1 mindestens tägliche Reinigung vor; daraus folgt nicht derselbe Turnus für jede Bürofläche.[3]
Ist eine Reinigung nach Geschäftsschluss möglich?
Bei A.L.S. wird das Zeitfenster bei der Besichtigung abgestimmt. Dazu gehören auch Schlüssel-, Alarm- und Zutrittsregelungen. Ein bestimmter Abend-, Wochenend- oder Starttermin muss konkret vereinbart werden.
Sind Fenster und Grundreinigung im laufenden Preis enthalten?
Nur, wenn sie entsprechend beauftragt sind. A.L.S. vereinbart Glas- und Fensterreinigung separat. Auch eine Grundreinigung sollte mit ihrem konkreten Umfang im Angebot ausgewiesen sein.
Lassen sich Reinigungskosten steuerlich berücksichtigen?
Betrieblich veranlasste Aufwendungen können grundsätzlich Betriebsausgaben sein. Daraus folgt keine pauschale Zusage, dass jede Rechnung in jeder Konstellation vollständig abziehbar ist. Klären Sie die Behandlung, insbesondere bei gemischter Nutzung, mit Ihrer Steuerberatung.[8]
Fazit: Klare Leistungen sind die Grundlage eines passenden Angebots
Eine sinnvoll organisierte Büroreinigung beginnt mit dem Bedarf Ihres Betriebs. Definieren Sie Aufgaben und Intervalle, vergleichen Sie denselben Leistungsumfang und klären Sie Zusatzkosten sowie Zuständigkeiten vor dem Start. Entscheidend ist nicht der niedrigste isolierte Preis, sondern ein Angebot, das zu Ihrem Objekt passt und sich im Alltag überprüfen lässt.
Quellen und fachlicher Stand
Fachlicher Stand: 13. September 2026. Rechts-, Tarif- und Unternehmensangaben bei späterer Verwendung erneut prüfen. Die Hinweise ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Arbeitsschutzberatung.
- Umweltbundesamt: Schimmelbekämpfung, insbesondere Ursachenbeseitigung und Grenzen der Biozidbehandlung. ↩1
- Umweltbundesamt: Gewerbliche Reinigung. Herangezogen für Objektanalyse, Leistungsbeschreibung und Umweltaspekte; die auf der älteren Seite wiedergegebenen Vergaberechtsangaben werden hier nicht als aktuelles Recht übernommen. ↩1 ↩2 ↩3
- ASR A4.1, Abschnitt 5.1 Absatz 3: Toilettenräume – Veröffentlichung im Medienangebot der BG BAU. Die Regel konkretisiert Anforderungen an Arbeitsstätten; sie ist kein vollständiger Hygieneplan für ein individuelles Objekt. ↩1 ↩2 ↩3
- § 4 Absatz 2 Arbeitsstättenverordnung: hygienegerechte Reinigung von Arbeitsstätten. ↩1
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Branchenmindestlöhne – Gebäudereinigung, Lohngruppe 1 ab 1. Januar 2026. Keine Quelle für Kundenpreise oder Regensburger Marktmittelwerte. ↩1
- A.L.S. Gebäudereinigung: Kontakt und Objektbesichtigung. Unternehmensangaben außerdem mit der im Artikel verlinkten Büroreinigungs- und Grundreinigungsseite abgeglichen. ↩1 ↩2
- IHK Lippe zu Detmold: Vertragsschluss im Internet, Abschnitt zur grundsätzlichen Formfreiheit von Verträgen. Besondere gesetzliche oder vereinbarte Formerfordernisse bleiben zu beachten. ↩1
- § 4 Absatz 4 Einkommensteuergesetz: Begriff der betrieblich veranlassten Aufwendungen. ↩1

